AI-Act neu im Omnibus
Der AI-Act wurde aufgrund des Versuchs, die Bestimmungen im digitalen Raum der EU zu vereinfachen, geändert. Der „Digitale Omnibus“ wurde gerade verlautbart und gilt damit auch offiziell, die bereits bekannten Inhalte sind formal nun umgesetzt.

Es wurde an zahlreichen Stellen nachgeschärft, insbesondere Termine für Hochrisiko-KI nach hinten verschoben und – was für die Allgemeinheit relevanter ist – der Bereich sexualisierter Gewalt aus KI (Deepfakes – in der eigentlichen Bedeutung – mit sexualisiertem Kontext ohne Einwilligung, etwa Nudifier Apps oder Fake-Pornografie) wird nun explizit ab Dezember verboten. Für Unternehmen, insbesondere KMU, will die EU auch klarer ausdrücken, was KI-Kompetenz ist. Man will hier auch eine Beispielsammlung liefern, wie das aussehen könnte.
Wer nachlesen möchte, kann die veränderte Verordnung aus dem Amtsblatt nachlesen. Schöner aufbereitet hat es die Regulierungsbehörde in Österreich hinsichtlich Zeitplan und Kompetenzerwerb. Auf unseren Social Media-Präsenzen (Youtube) findet sich schon viel Material dazu aufbereitet, denn die Inhalte waren ja weitgehend bekannt.

